Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
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Sorgerecht
Steht beiden Elternteilen das Sorgerecht zu?
Verheiratete Eltern haben grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht.
Unverheiratete Eltern müssen entweder eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben oder das Familiengericht entscheidet.
Wie kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen?
Ein Antrag beim Familiengericht ist möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass entweder das Kindeswohl gefährdet oder ein Elternteil nicht kooperationsfähig ist.
Kann ein Elternteil einfach mit dem Kind umziehen.
Beim gemeinsamen Sorgerecht grundsätzlich nicht.
Beim gentrennten Sorgerecht grundsätzlich schon. Allerdings muss das Umgangsrecht gewahrt sein.
Ist Sorgerecht das gleiche wie Umgangsrecht?
Nein. Das Sorgerecht betrifft Entscheidungen über das Kind.
Das Umgangsrecht regelt wann und wie oft ein Elternteil das Kind sehen darf.