Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1564 Scheidung durch richterliche Entscheidung

 

Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst. Die Voraussetzungen, unter denen die Scheidung begehrt werden kann, ergeben sich aus den folgenden Vorschriften.

Scheidung 

Was ist Voraussetzung für eine Scheidung?

Voraussetzung für eine Scheidung ist grundsätzlich das Trennungsjahr. 

Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?
 

Es wird ein Scheidungsantrag gestellt und der Versorgungsausgleich geprüft.

Wie viel kostet eine Scheidung?
 

Dies ist individuell. Grundsätzlich setzten sich die Kosten aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. 

Kann ich meinen Namen behalten?
 

Ja.

Eine Rückkehr zum Geburtsnamen ist jedoch ebenfalls möglich. 

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